Inhaber der Markenrechte: Gunter Hanschmann
Marke: Gießwasser
Kanzlei: Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei Horst Baier
Gunter Hanschmann ließ wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Gießwasser durch die Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei Horst Baier eine Abmahnung aussprechen. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung, dass durch das Anbieten von Getränken unter Verwendung der geschützten Bezeichnung Gießmann die Rechte des Markeninhabers verletzt worden seien.
Gefordert wurde die Mitteilung, seit wann die Marke „Gießwasser“ benutzt wurde. Ferner wurde Auskunft über die jährlichen Umsätze verlangt. Die weitere Geltendmachung der Rechte der Markeninhaberin wurde sich ausdrücklich vorbehalten.
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