Inhaber der Markenrechte: Vorwerk International AG
Abmahner: Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG
Marke: Thermomix
Kanzlei: AWPR Apel Weber & Partner Rechtsanwälte mbB
Die Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG vertreten durch die AWPR Apel Weber & Partner Rechtsanwälte mbB mahnte wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke Thermomix ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass das Zeichen Thermomix unzulässig verwendet worden sei.
Die Vorkwerk International AG ist Inhaberin der Wortmarke Thermomix, welche unter der Registernummer 302013030082 beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Klasse(n) Nizza 35, 7, 8, 9, 11, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 37, 41 registriert ist. Ebenfalls ist für sie unter der Markennummer 003772341 die Wort-Bildmarke Thermomix beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Klassen Nizza 11, 16, 21 eingetragen.
Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ferner wurde Auskunft über das markenrechtswidrige Verhalten verlangt.
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