Inhaberin der Markenrechte: Union Harbour Ltd.
Marke: GEORGE GINA & LUCY
Kanzlei: Bee Kay Legal
Die Union Harbour Ltd. mahnte wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke GEORGE GINA & LUCY ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Rechte der Markeninhaberin durch das Angebot von Handtaschen unter der Bezeichnung George Gina & Lucy verletzt worden seien.
Die Union Harbour Ltd. ist Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken, u. a. Bildmarke Karabiner, Registernummer 30628772, Klasse(n) Nizza 14, 18, 25; Dreidimensionale Marke Karabiner, Registernummer 30662336, Klasse(n) Nizza 14, 18, 25; Bildmarke Karabiner, Registernummer 005140397, Klasse(n) Nizza 14, 18, 25; Bildmarke Karabiner, Registernummer 004734851, Klasse(n) Nizza 14, 18, 25; Wort-Bildmarke George Gina & Lucy, Nummer der Marke 003954211, Klasse(n) Nizza 14, 18, 25 sowie Wortmarke GEORGE GINA & LUCY, Registernummer 30405080, Klasse(n) Nizza 14, 18, 25.
Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich gegenüber der Markeninhaberin verpflichtet werden sollte, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von beispielsweise 5.500,00 € zu unterlassen, ohne Einverständnis der Unterlassungsgläubigerin hergestellte und/ oder erstmals in den Verkehr gebrachte GEORGE GINA & LUCY Taschen im geschäftlichen Verkehr anzubieten, anzukündigen, feilzuhalten und/ oder in den Verkehr zu bringen. Ferner wurde Schadensersatz, Auskunftserteilung sowie die Erstattung der Anwaltskosten beispielsweise nach einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € zzgl. Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG verlangt.
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