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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Grenzbeschlagnahme und Aufforderung zur Vernichtung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke CELINE durch die CELINE Société Anonyme, Paris vertreten durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

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Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: CELINE Société Anonyme, Paris
Marke: CELINE
Rechteinhaber: LVMH FASHION GROUP Département Propriété Intellectuelle Noelia Martinez 2, rue du Pont-Neuf F-75001 Paris FRANCIA, FR
Kanzlei: Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Die CELINE Société Anonyme, welche zum weltweit größten Luxusgüterkonzern LVMH FASHION GROUP gehört, forderte durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke CELINE – zum Beispiel durch die Einfuhr eines Plagiats einer CELINE-Handtasche (Modell “Luggage”) – zur Zustimmung der Vernichtung der beschlagnahmten Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der CELINE Société Anonyme durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.

Die LVMH FASHION GROUP ist Inhaberin der Wort-/Bildmarke CELINE, welche unter der Nummer 001662378 in den Klasse(n) Nizza 16, 18 beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert ist. Die Wortmarke CELINE, welche unter der Nummer 003977063 in den Klassen Nizza 03, 09, 14, 18, 25, ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert ist, ist für die Markeninhaberin CELINE, Société Anonyme eingetragen.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- Verpflichtungserklärung, in der sich verpflichtet werden soll, gegenüber der CELINE Société Anonyme es ab sofort bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 €, für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Waren aus Leder und/ oder Lederimitationen, insbesondere Handtaschen, die ohne Zustimmung der CELINE Société Anonyme, mit dem Zeichen “CELINE” versehen sind, in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Ferner wurde die Zustimmung zur Vernichtung sowie die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner für das Grenzbeschlagnahmeverfahren in Höhe eines Pauschalbetrages von beispielsweise 200,00 € verlangt.

Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einer Abmahnung wegen des Verstoß gegen das Markengesetz.


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