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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Abmahnung der Yello Strom GmbH durch die Rechtsanwälte Steuerberater Lichtenstein Körner & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Yello

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Inhaberin der Markenrechte: Yello Strom GmbH 
Marke: yello
Kanzlei: Rechtsanwälte Steuerberater Lichtenstein Körner & Partner

Die Yello Strom GmbH mahnte durch die  Rechtsanwälte Steuerberater Lichtenstein Körner & Partner wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke yello ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass mit der ungenehmigten Benutzung einer ähnlich verwechslungsfähigen Bezeichnung für die Registrierung von Domains die Namens- und Markenrechte an der Bezeichnung yello und der damit verbundenen eingetragenen Marken verletzt worden seien.

Die Yello Strom GmbH ist Inhaberin einer Vielzahl nachfolgender registrierter Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt: Wortmarke yello, Registernummer 39910326, Klasse(n) Nizza 39, 7, 9, 11, 35, 42; Wortmarke yello strom, Registernummer 39945628, Klasse(n) Nizza 39, 4, 7, 9, 11, 12, 14, 16, 20, 21, 25, 28, 32, 35, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45; Wort-Bildmarke yello Strom, Registernummer 30000812, Klasse(n) Nizza 11, 4, 7, 9, 12, 14, 16, 20, 21, 25, 28, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45 sowie Wort-Bildmarke yello Strom Gelb. Gut. Günstig., Registernummer 30400679, Klasse(n) Nizza 37, 7, 9, 35, 36, 39, 40, 42, u.v.m..

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Markeninhaberin verpflichtet werden soll, es unter Übernahme einer Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 7.500,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr den Begriff yello bzw. ein ähnliches, verwechslungsfähiges Zeichen als Secondlevel-Domain-Name im Internet zu registrieren oder zu nutzen oder registrieren oder nutzen zu lassen. Ferner wurde die Freigabe der Domains, Auskunft, Schadensersatz sowie die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung in Höhe von beispielsweise 1.980,40 € netto (1,3 Geschäftsgebühr gem. RVG nach einem Streitwert von beispielsweise 130.000,00 € zzgl. Entgelt für Post- und Telekommunikationspauschale) verlangt.

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