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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Grenzbeschlagnahme und Aufforderung zur Vernichtung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Wellensteyn vertreten durch die Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft

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Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: Wellensteyn International GmbH & Co. KG
Marke: Wellensteyn
Rechteinhaber: Thomas Wuttke, geschäftsführender Gesellschafter der Wellensteyn International GmbH & Co. KG
Kanzlei: Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft

Die Wellensteyn International GmbH & Co. KG, welche ausschließlich Lizenznehmerin der Geltendmachung von Markenrechten für die Marke Wellensteyn ist und darüber hinaus über Kennzeichenrechte an der Firmenbezeichnung Wellensteyn, forderte durch die Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke Wellensteyn, zum Beispiel durch die Einfuhr von Plagiaten von Bekleidungsstücken wie Jacken, zur Zustimmung der Vernichtung der beschlagnahmten Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte des Markeninhabers durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.

Thomas Wuttke ist Inhaber der Wortmarke Wellensteyn, welche unter der Registernummer 30043641 beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Klasse(n) Nizza 25, 33, 36 registriert ist. Ferner ist er Inhaber der Wortmarke Wellensteyn, welche ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30562316 in den Klasse(n) Nizza 16, 3, 9, 14, 18, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 41, 43 eingetragen ist.

Gefordert wurde die Abgabe einer Erklärung zur Zustimmung zur Vernichtung in der Überlassung ausgesetzter/ zurückgehaltener Ware. Ferner wurde die Erteilung von Auskunft verlangt.

Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einer Abmahnung wegen des Verstoß gegen das Markengesetz.


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