Quantcast
Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
Viewing all articles
Browse latest Browse all 143

Abmahnung der Bulgari (Deutschland) GmbH durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an den Marken BVLGARI und BULGARI

$
0
0

Inhaberin der Markenrechte: Bulgari S.p.A.
Abmahnerin: Bulgari (Deutschland) GmbH
Marken: BULGARI, BVLGARI,
Kanzlei: Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Die Bulgari (Deutschland) GmbH, welche von der Bulgari S.p.A. berechtigt worden ist, die Marken der Inhaberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen Rechtsverletzer in Deutschland durchzusetzen, ließ durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte eine Abmahnung aussprechen, da auf der Handelsplattform eBay Produkte der Inhaberin, insbesondere Parfümtester des Produkts “BVLGARI Jasmin Noir”, welche nicht für den Verkauf vorgesehen sind, zum Verkauf angeboten worden sind und so die Rechte der Markeninhaberin/ der Bulgari (Deutschland) GmbH verletzt worden seien.

Die Bulgari S.p.A. ist Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken u. a. mit Schutz für Parfüms und Accessoires, unter anderem Wortmarke BULGARI (DE 39522372), Klasse(n) Nizza 3; Wort-Bildmarke BVLGARI (DE 39522373), Klasse(n) Nizza 3, u.a..

Der Inhaberin der Markenrechte und/ oder der Bulgari (Deutschland) GmbH stehen gem. §§ 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 lit. a i.V.m. §§ 125 b MarkenG wegen Unterlassung und i. V. m. §§ 18, 19 MarkenG u. a. Ansprüche auf Auskunft und über den Umfang der Rechtsverletzung und Schadensersatzansprüche zu.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Bulgari (Deutschland) GmbH verpflichtet werden soll, es bei Meidung eines für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung von der BVGLARI angemessen festzusetzenden Vertragsstrafe, über die im Streitfall über die Angemessenheit das Landgericht München I entscheidet, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union unter dem Zeichen BULGARI, auch in der Schreibweise BVLGARI und/ oder der Kombination BVLGARI JASMIN NOIR Parfümtester anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu bewerben, zu importieren, zu exportieren, zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen oder vorstehende Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen; mit BULGARI, auch in der Schreibweise BVLGARI und/ oder der Kombination BVLGARI OMNIA gekennzeichnete Promotionartikel, insbesondere Schminktaschen und Kalender, die nicht für den Weiterverkauf vorgesehen sind, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben oder vorstehende Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen. Ferner wurde Auskunft, die Vernichtung der entsprechenden Parfümtester, Schadensersatz sowie die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beispielsweise in Höhe einer 1,5 Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf Grundlage eines Streitwertes von EUR 100.000,00 zzgl. Auslagen und Steuern, mithin EUR 2.706,66, verlangt.

Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einer Abmahnung wegen des Verstoß gegen das Markengesetz.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 143