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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Abmahnung des Sascha Häfner, Inh. Fa. Benny Bär, durch Eigenstetter Helmreich und Partner Steuerberater, Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an den Marken Energie Bär/ Energiebär

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Inhaberin der Markenrechte: wohnGut Vertrieb GmbH
Abmahner/ Rechteinhaber: Sascha Häfner, Inh. Fa. Benny Bär
Marke: Energie Bär/ Energiebär
Kanzlei: Eigenstetter Helmreich und Partner Steuerberater, Rechtsanwälte

Sascha Häfner als Inhaber der Fa. Benny Bär ließ durch die Eigenstetter Helmreich und Partner Steuerberater, Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Markenrecht aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass diverse Produkte mit dem markenrechtlich  geschützten Namen Energie Bär/ Energiebär ohne Zustimmung des Abmahners im Internet zum Verkauf angepriesen worden sind.

Die wohnGut Vertrieb GmbH ist Inhaberin diverser Marken, welche wie folgt beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert sind: Wortmarke Energie Bär, Registernummer 302008068620, Klasse(n) Nizza 20 (Kopfkissen), 28 (Teddybären, Spielzeuge, Spiele, Plüschtiere); Wortmarke Energiebär, Registernummer 302008068621, Klasse(n) Nizza 20 (Kopfkissen), 28 (Teddybären, Spielzeuge, Spiele, Plüschtiere) sowie Wortmarke Benny Energie Bär, Registernummer 30421571, Klasse(n) Nizza 24, 28, 44.

Sascha Häfner, Inh. Fa. Benny Bär, hat gem. § 4 MarkenG alle in diesem Zusammenhang stehenden Rechte an Plüschtieren, Kissen, Schlüsselanhängerin und sonstigen Produkten inne. Gem. §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 Abs. 3 und § 15 MarkenG stellt das Benutzen, Vervielfältigen bzw. öffentlich Gemachte der markenrechtlich geschützten Namen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers einen Rechtsverstoß dar.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber Sascha Häfner, Inh. Fa. Benny Bär, verpflichtet werden soll, es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € und für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, zu unterlassen, die Marken “Energiebär” oder “Energie Bär” im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, vervielfältigen und/ oder zu verbreiten und/ oder diese Handlungen durch Dritte ausführen zu lassen und Produkte dieser Marken zu bewerben, zu verkaufen oder anderweitig zu vermarkten sowie zu Verkaufszwecken zu besitzen.

Ferner wurde Auskunft über den Verletzungsumfang, Schadensersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr von beispielsweise 400,00 € je Verletzungshandlung sowie die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beispielsweise in Höhe einer 1,3 Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf Grundlage eines Streitwertes von 100.000,00 € zzgl. Auslagen, mithin 1.973,90 € verlangt.

Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einer Abmahnung wegen des Verstoß gegen das Markengesetz.


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