Inhaber der Markenrechte: Choon´s Design Inc.
Vertreiberin von Produkten der Markeninhaberin in Deutschland: Rainbow Loom Handels GmbH Marken: RAINBOW LOOM/ RAINBOW
Kanzlei: Rechtsanwälte Bird & Bird LLP
Die Choon´s Design Inc. und Rainbow Loom Handels GmbH ließen durch die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Markenrecht aussprechen. Die Rainbow Loom Handels GmbH vertreibt die Produkte der Markeninhaberin unter anderem in Deutschland. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass elastische Bänder zum Weben und Basteln sowie dazugehörigem Zubehör zur Verarbeitung, Aufbewahrung und Organisation dieser Bänder vertrieben worden sind.
Die Choon´s Design Inc. ist Inhaberin diverser registrierter Marken, welche wie folgt beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert sind: CTM, EM, Wortmarke “RAINBOW LOOM”, Nummer 012093233, Klasse(n) Nizza 28 (Hobby(Kunst)handwerker-Bausätze, Kits bestehend aus Gummibändern, Webstühlen und einem Haken); EM, Wortmarke “RAINBOW LOOM”, Nummer 012962767, Klasse(n) Nizza 7, 9, 14, 16, 26, 28, 35, 41; DE, Wortmarke “Rainbow”, Registernummer 3020144042341, Klasse(n) Nizza 14 (Bausätze als Teile und Zubehör von Schmuckwaren und Modeschmuck zur Herstellung von Schmuckwaren und Modeschmuck und Kunsthandwerksartikeln, 16 (Bücher zum Thema Herstellung von Schmuckwaren, Modeschmuck und Modeaccessoires) und 28 (Bausätze bestehend aus flexiblen Gummibändern).
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Choon´s Design Inc. und der Rainbow Loom Handels GmbH verpflichtet werden soll, es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € und für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, die mit Erfüllungsort zu bezahlen und im Streitfall vor dem Landgericht geltend zu machen ist, zu unterlassen, elastische Bänder zum Weben und Basteln sowie dazugehöriges Zubehör zur Verarbeitung, Aufbewahrung und Organisation dieser Bänder unter Verwendung der Bezeichnung “Rainbow” und/ oder “Rainbow Loom” anzubieten und/ oder zu bwerben und/ oder zu vertreiben, wenn diese nicht zuvor mit Zustimmung der Choon´s Design Inc. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht worden sind.
Ferner wurde Auskunft, Schadensersatz sowie die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beispielsweise in Höhe einer 1,3 Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auf Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00 € zzgl. Auslagen und Steuern, mithin 2.948,90 € verlangt.
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