Inhaber der Markenrechte: Kabushiki Kaisha BANDAI NAMCO Entertainment
Abmahnerin: BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH
Marke: Pac-Man
Kanzlei: Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft
Die BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH vertreten durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mahnte wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke Pac-Man ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch das Anbieten nicht autorisierten PAC-MAN Merchandise-Produkte die Rechte der Markeninhaberin verletzt worden seien.
Inhaberin der Marke Pac-Man ist Kabushiki Kaisha BANDAI NAMCO Entertainment (also trading as BANDAI NAMCO Entertainment Inc.). Die Wortmarke PAC-MAN ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30205417 in den Klassen Nizza 9, 28 und unter der Registernummer 1066740 in den Klassen Nizza 14, 16, 20, 21, 24, 25, 28, 30, 32 eingetragen.
Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich gegenüber der BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH verpflichtet werden sollte, es ab sofort bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € zu unterlassen, ein Bild unter der Verwendung des Zeichens PAC-MAN (unabhängig von Farbe und Größe sowie Bilder und andere Kunstdrucke unter Verwendung des Zeichens PAC-MAN im geschäftlichen Verkehr einzuführen und/ oder einführen zu lassen, zu bewerben und/ oder bewerben zu lassen, anzubieten und/ oder anbieten zu lassen, und/ oder zu vertreiben und/ oder vertreiben zu lassen, soweit die Produkte nicht von der mit Zustimmung der Gläubigerin in der Europäischen Union oder im eurpäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden. Ferner wurde Auskunft und die Vernichtung sowie die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten beispielsweise nach einem Gegenstandswert von beispielsweise 250.000,00 € in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, mithin beispielsweise 2.948,90 € verlangt.
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