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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Abmahnung der V.I.E.R. Ton & Merch GbR durch die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte wegen Vertrieb von unautorisierten hergestellten Aufklebern „böhse Mädchen“

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Inhaberin der Markenrechte: V.I.E.R. Ton & Merch GbR
Marken: Böhse Onkelz, böhse
Kanzlei: Zimmermann & Decker Rechtsanwälte

Die V.I.E.R. Ton & Merch GbR vertreten durch die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte mahnte wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke Böhse Onkelz/ böhse ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch den Vertrieb von unautorisierten hergestellten Aufklebern „böhse Mädchen“ die Rechte der Markeninhaberin der Marke Böhse Onkelz/ böhse verletzt worden seien.

Die V.I.E.R. Ton & Merch GbR ist Inhaberin einer Vielzahl registrierter Marken wie z. B.: Wortmarke Böhse Onkelz, welche unter der Registernummer 1180239 in den Klassen Nizza 41, 9, 25 beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert ist; Wortmarke BÖHSE ONKELZ, Registernummer 39523173, welche ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Klassen Nizza 9, 18, 24, 25, 41 eingetragen ist; Bildmarke böhse, Registernummer 001124072, welche beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in der Nizza Klasse 16, 18, 24, 25, 41 registriert ist.

Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich gegenüber der Markeninhaberin verpflichtet werden sollte, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Markeninhaberin festzusetzenden, im Streitfall der Höhe nach vom zuständigen Gericht zu überprüfenden und an die Markeninhaberin zu zahlende Vertragsstrafe zu unterlassen, ohne entsprechende Autorisierung durch die Markeninhaberin im geschäftlichen Verkehr hergestellte Aufkleber mit dem Motiv böhse Mädchen anzubieten und/ oder zu vertreiben und/ oder anbieten und/ oder vertreiben zu lassen. Ferner wurde Auskunft, Schadensersatz sowie die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten beispielsweise nach einem Gegenstandswert von beispielsweise 50.000,00 € in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr, mithin beispielsweise 1.531,90 €, verlangt.

Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einer Abmahnung wegen des Verstoß gegen das Markengesetz.


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