Inhaber der Markenrechte: thermohauser GmbH
Marke: thermo standard
Kanzlei: Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte
Die thermohauser GmbH vertreten durch die Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte mahnte wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke thermo standard ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Rechte der Markeninhaberin durch das Angebot von Spritzbeutel mit der Aufschrift thermor standad verletzt worden seien.
Die thermohauser GmbH ist Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert sind, u. a. Wort-Bildmarke thermostandard, Registernummer 114656, welche in der Klasse(n) Nizza 21; Wortmarke Thermtex, Registernummer 829879, Klasse(n) Nizza 21, 8; Wortmarke thermohauser, Registernummer 823661, Klasse(n) Nizza 21, 25; Wort-Bildmarke thermo export, Registernummer 1146566, Klasse(n) Nizza 21. Ferner ist die Bildmarke thermo standard unter der Markennummer 005156120 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in der Nizzaer Klassifikation 21 eingetragen.
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Markeninhaberin verpflichtet werden sollte, es bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu unterlassen, in der Europäischen Union im geschäftlichen Verkehr das Zeichen thermor standad lebensmittelecht für Spritzbeutel zu benutzen, insbesondere unter dem Zeichen solche Waren anzubieten oder in den Verkehr zu bringen oder das Zeichen auf solchen Waren oder ihrer Aufmachung oder ihrer Verpackung anzubringen, sowie das Zeichen in Geschäftspapieren und/ oder in der Werbung zu benutzen; sofern die Waren nicht durch thermohauser oder mit Zustimmung von thermohauser durch Dritte in die Europäische Union oder in den Europäischen Wirtschaftsraum verbracht worden sind. Ferner wurde Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der Waren, die Herausgabe der noch in Besitz oder Eigentum befindlichen Gegenstände sowie Werbematerialien und Abbildungen zum Zwecke der Vernichtung, Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von beispielsweise 100.000,00 € (in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG zzgl. 7002 VV RVG sowie Kosten der Recherche von beispielsweise 9,99 €), mithin insgesamt beispielsweise 3.977,79 €, verlangt.
Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einem allgemeinen Sperrvermerk wegen Einfuhr von Nachahmungen markenrechtlich geschützter Waren.