Rechtsinhaber: The Timberland Company, 200 Domain Drive, Stratham NH 03885, USA
Schutzrechte: Marke
Die The Timberland Company hat als Rechteinhaber von Markenrechten beim Zollamt einen allgemeinen Sperrvermerk wegen markenrechtlicher Einschränkungen mit der Maßgabe angemeldet, dass keine Nachahmungen (so genannte Plagiate) markenrechtlich geschützter Waren eingeführt werden dürfen. Besteht beim Zoll die Unsicherheit, ob es sich bei den Waren um Produktfälschungen handelt, erfolgt eine Aussetzung der Überlassung der Waren und der Rechtsinhaber bzw. dessen rechtlicher Vertreter wird informiert.
In vielen Fällen erfolgt im Anschluss zunächst ein Aufforderungsschreiben, ein Einverständnis in die Vernichtung der Waren zu erteilen. Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach Art. 9 GMVO, §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.
Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einem allgemeinen Sperrvermerk wegen Einfuhr von Nachahmungen markenrechtlich geschützter Waren.