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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Grenzbeschlagnahme und Aufforderung zur Vernichtung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke MARC BY MARC JACOBS durch die Marc Jacobs Trademarks L.L.C. vertreten durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

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Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: Marc Jacobs Trademarks L.L.C.
Marke: MARC BY MARC JACOBS
Rechteinhaber: Marc Jacobs Trademarks L.L.C.
Kanzlei: Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Die Marc Jacobs Trademarks L.L.C., welche zum weltweit größten Luxusgüterkonzern LVMH FASHION GROUP gehört, forderte durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke MARC BY MARC JACOBS – zum Beispiel durch die Einfuhr eines Plagiats einer MARC BY MARC JACOBS-Handtasche – zur Zustimmung der Vernichtung der beschlagnahmten Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der Marc Jacobs Trademarks L.L.C. durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.

Die Marc Jacobs Trademarks L.L.C. ist Inhaberin der Bildmarke MARC BY MARC JACOBS, welche unter der Nummer 006815435 in der Nizzaer Klassifikation 18 und 25 beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern eingetragen ist. Die Wortmarke MARC BY MARC JACOBS ist ebenfalls für die Marc Jacobs Trademarks L.L.C. unter der Nummer 006813703 beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern registriert.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- Verpflichtungserklärung, in der sich verpflichtet werden soll, gegenüber der Marc Jacobs Trademarks L.L.C. es ab sofort bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 €, für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Waren aus Leder und/ oder Lederimitationen, insbesondere Handtaschen, die ohne Zustimmung der Marc Jacobs Trademarks L.L.C. mit dem Zeichen der Bildmarke MARC BY MARC JACOBS und/ oder mit dem Zeichen der Wortmarke MARC BY MARC JACOBS versehen sind, in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Ferner wurde die Zustimmung zur Vernichtung sowie die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner für das Grenzbeschlagnahmeverfahren in Höhe eines Pauschalbetrages von beispielsweise 200,00 € verlangt.

Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

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