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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Abmahnung der J.F. Stanley & Co. OHG durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke AUTO-PYJAMA

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Inhaberin der Markenrechte: J.F. Stanley & Co. OHG
Marke: AUTO-PYJAMA
Kanzlei: Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Die J.F. Stanley & Co. OHG mahnte durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke AUTO-PYJAMA ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Schutzrechte der Markeninhaberin durch die unberechtigte Verwendung der Bezeichnung Autopyjama für Onlineangebote, zum Beispiel für Angebote von Autoschutzdecken auf der Handelsplattform eBay, welche nicht von der Inhaberin der Markenrechte stammten, verletzt worden seien.

Die J.F. Stanley & Co. OHG ist Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt, wie zum Beispiel der Wort-Bildmarke AUTO-PYJAMA, welche unter der Registernummer 1123088 in der Klasse Nizza 27 registriert ist, Wort-/Bildmarke TiRE SHOES, welche unter der Registernummer 005018098 in den Klasse(n) Nizza 12,17 eingetragen ist sowie der Wort-/Bildmarke AUTO-STROM, welche unter der Nummer der Marke 008983751 in den Klasse(n) Nizza 12, 22 registriert ist. Zudem ist sie Inhaberin der Wortmarke AUTO-PYJAMA, welche unter der Nummer der Marke 005118302 beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in der Nizzaer Klassifikation 12, 22 registriert ist.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Markeninhaberin verpflichtet werden soll, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der J.F. Stanley & Co. OHG festzusetzenden und im Streitfall von dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 27, zu überprüfenden angemessenen Vertragsstrafe, mindestens 5.100,00 €, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der J.F. Stanley & Co. OHG unter dem Zeichen Luxus Auto Pyjama und/ oder Autopyjama Autoschutzdecken zu  bewerben, anzubieten und/ oder zu vertreiben. Ferner wurde Auskunft über den Verletzungsumfang, Schadensersatz sowie die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung nach einem Gegenstandswert von beispielsweise 150.000,00 € verlangt.

Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einer Abmahnung wegen des Verstoß gegen das Markengesetz.


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