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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Abmahnung der Nachtschicht Events GbR durch die Rechtsanwälte Eigenstetter, Heimrich & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Nachtschicht Events

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Inhaber der Markenrechte: Nachtschicht Events GbR (laut DPMA: Michael Plömpel)
Wort-/Bildmarke: Nachtschicht Events
Kanzlei: Rechtsanwälte Eigenstetter, Heimrich & Partner

Die Nachtschicht Events GbR mahnte durch die Rechtsanwälte Eigenstetter, Heimrich & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Nachtschicht Events ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch die Verwendung einer ähnlich lautenden Bezeichnung die Rechte des Markeninhabers verletzt worden seien.

Die Wort-Bildmarke Nachtschicht Events, welche für Michael Plömpel, als Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302011033727 eingetragenen Wort-Bildmarke mit der Zustelladresse der Nachtschicht Events GbR, registriert ist, genießt Schutz in den Klasse(n) Nizza 41 (Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten), 35 (Werbung) und 43 (Dienstleitung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen).

Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz, beispielsweise in Höhe von 4.800,00 € und die Übernahme der entstandenen Kosten der anwaltlichen Leistung, beispielsweise in Höhe von 1.239,40 €.

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