Inhaber der Markenrechte: Bernd Axt
Marke: Göttertrunk
Kanzlei: Rechtsanwälte Habermann, Hruschka & Schnabel
Bernd Axt mahnte durch die Rechtsanwälte Habermann, Hruschka & Schnabel wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Göttertrunk ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch das Anbieten von beispielsweise Teeprodukten unter der Bezeichnung Göttertrunk die Rechte des Markeninhabers verletzt worden seien.
Die Marke Göttertrunk ist für Bernd Axt als Wortmarke unter der Registernummer 302008036819 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und genießt Schutz in den Klasse(n) Nizza 29 (Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; u. a.), 30 (Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; u. a.).
Gefordert wurde, die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und die Übernahme der entstandenen Kosten der anwaltlichen Leistung beispielsweise nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €.
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