Inhaberin der Markenrechte: revo. Die Werbeagentur Haubold und Wiechmann GmbH
Marke: revo
Kanzlei: Rechtsanwälte Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR
Die revo. Die Werbeagentur Haubold und Wiechmann GmbH mahnte durch die Rechtsanwälte Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR wegen Markenrechtsverletzung an der Marke revo ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch die Benutzung der Marke revo (wie zum Beispiel wegen Registrierung einer ähnlich lautenden Firma) die Rechte der Markeninhaberin verletzt worden seien.
Die Marke revo ist als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30736799 in den Klasse(n) Nizza 35 (Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Erstellen von Statistiken; Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutachten; Erstellen von Wirtschaftsprognosen; Preisermittlung für Waren und Dienstleistungen; u. a.), 9 (Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; u. a.), 16 (Fotografien, Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibgeräte; Füllfederhalter; u.a.), 38 (Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Bereitstellen von Informationen im Internet; Bereitstellung von Plattformen im Internet; u. a.), 41 (Ausbildung; Unterhaltung; Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, insbesondere Tagungen, Kongresse; u. a.), 42 (wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; u. a.) eingetragen.
Gefordert wurde, die Beseitigung der Eintragung vorzunehmen sowie entweder eine Umfirmierung oder aber die Auflösung der Gesellschaft nachzuweisen.
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