Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: CHANEL S.A.S.
Marke: CHANEL
Kanzlei: FPS Rechtsanwälte
Die Chanel S.A.S. forderte durch die durch FPS Rechtsanwälte & Notare wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an den Marken Chanel zur Zustimmung der Vernichtung von durch den Zoll beschlagnahmter Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der Chanel S.A.S., welche als bekannte und weltweit tätige Herstellerin von hochwertiger Bekleidungsmode, Parfüm und Kosmetika tätig ist sowie modischen Accessoires wie Handtaschen, Schmuck, Brillen, etc. vertreibt, durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.
Gefordert wurde die Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der festgestellten Ware unter zollamtlicher Überwachung. Beispielhaft wurde mittels Anordnung des Hauptzollamtes die Aussetzung der Überlassung eines Sweatshirts, das mit “CHANEL” und/ oder dem “CHANEL-LOGO” gekennzeichnet ist veranlasst, wobei das Sweatshirt den Frontaufdruck “COCO” trug. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Es kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.
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