Marke: Swatch
Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: Swatch AG
Kanzlei: bock legal Rechtsanwalts-GbR
Die Swatch AG, unter anderem Inhaberin der in Deutschland gültigen IR-Marke 506 123, welche das Wort Swatch schützt, veranlasste auf Grundlage eines Grenzbeschlagnahmeantrags die Aussetzung der Überlassung von Waren durch den Zoll, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um Plagiate handeln könnte.
Naben der entsprechenden Information durch den Zoll erfolgte wandte sich die Swatch AG, vertreten durch die bock legal Rechtsanwalts-GbR wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke Swatch, an die Adressaten der mit dem Kennzeichne Swatch versehenen Waren und forderte diese auf einer Vernichtung zuzustimmen. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der Swatch AG durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen, insbesondere Uhren, verletzt worden seien.
In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Es kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.
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