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Channel: Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen
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Abmahnung der Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, Epernay/ Frankreich durch die Klaka Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung durch Verwendung der Bezeichnung “Champagne”

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Abmahner: Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, Epernay/ Frankreich
Bezeichnung: Champagne/ Champagner/ Champagner – Flavour Art/ Champagner – Inawera
Kanzlei: Klaka Rechtsanwälte

Die Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, Epernay/ Frankreich, mahnte durch die Klaka Rechtsanwälte wegen Verletzung von Rechten an der Bezeichnung Champagne ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass mit der ungenehmigten Benutzung der Bezeichnung Champagner/ Champagner (bzw. einer ähnlichen Bezeichnung) für Liquids die Rechte an der Bezeichnung Champagne, welche eine qualifizierte Herkunftsangabe und geschützte Ursprungsbezeichnung darstellt, und der damit verbundenen eingetragenen Bezeichnungen verletzt worden seien.

Bei der Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, Epernay/ Frankreich, handelt es sich um eine nach dem französischen Gesetz mit eigener Rechtspersönlichkeit und Klagebefugnis ausgestattete Organisation der Champagnerwirtschaft. Sämtliche mit dem Anbau und der Herstellung des Champagner befassten Winzer und Champagner-Firmen sind ihr angeschlossen.

Die Bezeichnung Champagne stellt eine geschützte Ursprungsbezeichnung mit einer qualifizierten Herkunftsangabe dar, welche nur für Produkte verwendet werden darf, die der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO über die einheitliche GMO) entsprechen. Die Bezeichnung Champagne ist in der E-Baccus Datenbank (die aus dem Register von in der EU geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates besteht) unter der File Number PDO-FR-A1359 (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) registriert.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne verpflichtet werden soll, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von beispielsweise 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, für Liquids für elektrische Zigaretten die Bezeichnung Champagner/ Champagner – Flavour Art/ Champagner – Inawera zu benutzen. Ferner wurde die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beispielsweise nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 € (1,3 Geschäftsgebühr RVG + 7002 RVG Auslagenpauschale + 7008 RVG 19 % Mehrwertsteuer, mithin beispielsweise insgesamt 2.118,44 €) verlangt.

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Abmahnung der revo. Die Werbeagentur Haubold und Wiechmann GmbH durch die Rechtsanwälte Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR wegen Markenrechtsverletzung an der Marke revo

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Inhaberin der Markenrechte: revo. Die Werbeagentur Haubold und Wiechmann GmbH
Marke: revo
Kanzlei: Rechtsanwälte Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR

Die revo. Die Werbeagentur Haubold und Wiechmann GmbH mahnte durch die Rechtsanwälte Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR wegen Markenrechtsverletzung an der Marke revo ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch die Benutzung der Marke revo (wie zum Beispiel wegen Registrierung einer ähnlich lautenden Firma) die Rechte der Markeninhaberin verletzt worden seien.

Die Marke revo ist als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30736799 in den Klasse(n) Nizza 35 (Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Erstellen von Statistiken; Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutachten; Erstellen von Wirtschaftsprognosen; Preisermittlung für Waren und Dienstleistungen; u. a.), 9 (Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; u. a.), 16 (Fotografien, Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibgeräte; Füllfederhalter; u.a.), 38 (Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Bereitstellen von Informationen im Internet; Bereitstellung von Plattformen im Internet; u. a.), 41 (Ausbildung; Unterhaltung; Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, insbesondere Tagungen, Kongresse; u. a.), 42 (wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; u. a.) eingetragen.

Gefordert wurde, die Beseitigung der Eintragung vorzunehmen sowie entweder eine Umfirmierung oder aber die Auflösung der Gesellschaft nachzuweisen.

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Abmahnung des Bernd Axt durch die Rechtsanwälte Habermann, Hruschka & Schnabel wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Göttertrunk

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Inhaber der Markenrechte: Bernd Axt
Marke: Göttertrunk
Kanzlei: Rechtsanwälte Habermann, Hruschka & Schnabel

Bernd Axt mahnte durch die Rechtsanwälte Habermann, Hruschka & Schnabel wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Göttertrunk ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch das Anbieten von beispielsweise Teeprodukten unter der Bezeichnung Göttertrunk die Rechte des Markeninhabers verletzt worden seien.

Die Marke Göttertrunk ist für Bernd Axt als Wortmarke unter der Registernummer 302008036819 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und genießt Schutz in den Klasse(n) Nizza 29 (Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; u. a.), 30 (Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; u. a.).

Gefordert wurde, die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und die Übernahme der entstandenen Kosten der anwaltlichen Leistung beispielsweise nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €.

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Abmahnung der Nachtschicht Events GbR durch die Rechtsanwälte Eigenstetter, Heimrich & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Nachtschicht Events

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Inhaber der Markenrechte: Nachtschicht Events GbR (laut DPMA: Michael Plömpel)
Wort-/Bildmarke: Nachtschicht Events
Kanzlei: Rechtsanwälte Eigenstetter, Heimrich & Partner

Die Nachtschicht Events GbR mahnte durch die Rechtsanwälte Eigenstetter, Heimrich & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Nachtschicht Events ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch die Verwendung einer ähnlich lautenden Bezeichnung die Rechte des Markeninhabers verletzt worden seien.

Die Wort-Bildmarke Nachtschicht Events, welche für Michael Plömpel, als Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302011033727 eingetragenen Wort-Bildmarke mit der Zustelladresse der Nachtschicht Events GbR, registriert ist, genießt Schutz in den Klasse(n) Nizza 41 (Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten), 35 (Werbung) und 43 (Dienstleitung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen).

Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz, beispielsweise in Höhe von 4.800,00 € und die Übernahme der entstandenen Kosten der anwaltlichen Leistung, beispielsweise in Höhe von 1.239,40 €.

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Abmahnung des Joey De Maio durch die Kanzlei Leimbach Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an der Marke MANOWAR

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Inhaber der Markenrechte: Joey De Maio
Marke: MANOWAR
Kanzlei: Leimbach Rechtsanwälte

Durch die Kanzlei Leimbach Rechtsanwälte ließ Joey De Maio, welcher als Inhaber der Marke MANOWAR, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert ist, Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Rechte des Markeninhabers verletzt worden seien.

Die 1980 von Joey DeMaio und Ross „the Boss“ Friedman in Auburn (New York) gegründet US-amerikanische Band Manowar gilt als Begründerin der musikalischen Stilrichtung des True Metal. Die Marke MANOWAR ist als Wort-/ Bildmarke unter der Nummer der Marke 001118041 beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und genießt Schutz in den Klasse(n) Nizza 09 (Bespielte Kassetten mit Musik und Text; bespielte CDs mit Musik und Text), 14 (Reversnadeln; Schmucknadeln), 16 (Poster und Aufkleber), 25 (T-Shirts und Kopfbedeckungen) und 41 (Unterhaltungsdienstleistungen, nämlich vokale und instrumentale Live-Konzerte).

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung in Höhe von beispielsweise ca. 2.500,00 €.

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Abmahnung der British American Tobacco (Industrie) GmbH wegen Markenrechtsverletzung an der Marke LUCKY STRIKE durch die Verwendung der Bezeichnung Lucky Star

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Inhaberin der Markenrechte: British American Tobacco (Brands) Inc. und World Investment Company Ltd.
Marke: LUCKY STRIKE
Bezeichnung: Lucky Star
Abmahner: British American Tobacco (Industrie) GmbH

Die British American Tobacco (Industrie) GmbH, welche als Konzernrechtsabteilung die Interessen der British American Tobacco (Brands) Inc. vertritt,  ließ wegen Markenrechtsverletzung an der Marke LUCKY STRIKE Abmahnungen aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass mit der ungenehmigten Benutzung der Bezeichnung Lucky Star (bzw. einer ähnlich, verwechslungsfähigen Bezeichnung) für Liquids die Rechte an der Bezeichnung LUCKY STRIKE und der damit verbundenen eingetragenen Marken verletzt worden seien.

Die Bezeichnung LUCKY STRIKE ist durch verschiedenste Markeneintragungen geschützt, wie zum Beispiel für die Wortmarke LUCKY STRIKE (registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 175232, eingetragen in der Klasse(n) Nizza 34), Wort-Bildmarke LUCKY STRIKE (registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 602596, eingetragen in der Klasse(n) Nizza 34), Wort-Bildmarke LUCKY STRIKE (registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 811045, eingetragen in der Klasse(n) Nizza 34), Wort-Bildmarke LUCKY STRIKE Filterbox (registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 1052723, eingetragen in der Klasse(n) Nizza 34) sowie Wort-Bildmarke LUCKY STRIKE IT´s TOASTED (registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer DD610220, eingetragen in der Klasse(n) Nizza 34), u. v. m..

Die World Investment Company Ltd. ist ebenfalls Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken unter der Bezeichnung LUCKY STRIKE, unter anderem Wort-Bildmarke LUCKY STRIKE (registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 1177967, eingetragen in der Klasse(n) Nizza 25) sowie Wort-Bildmarke LUCKY STRIKE ORIGINALS ((registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2011118, eingetragen in der Klasse(n) Nizza 25, 41, 42, 43, 44), u. a..

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich gegenüber der British American Tobacco (Brands) Inc. und der World Investment Company Ltd. verpflichtet werden soll, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von beispielsweise 5.100,00 € es zu unterlassen, “Lucky Star” isoliert und/ oder in einem Kreis im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, insbesondere es zu unterlassen, im Zusammenhang mit Geschmacksrichtungen für Liquide elektrischer Zigaretten Bezeichnungen und Kennzeichen zu verwenden, die der Cigarettenmarke “Lucky Strike” der British American Tobacco Gruppe ähnlich sind. Ferner wurde die Vernichtung der noch in Besitz oder Eigentum befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Gegenstände sowie die bildliche Entfernung der Angebote für die widerrechtlich gekennzeichneten Gegenstände verlangt.

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Abmahnung der Nikon GmbH durch die Rechtsanwälte Beise & Munscheid wegen Markenrechsverletzung an der Marke Nikon

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Inhaberin der Markenrechte: Nikon GmbH
Marke: Nikon
Kanzlei: Rechtsanwälte Beise & Munscheid

Die Nikon GmbH ließ durch die Rechtsanwälte Beise & Munscheid Abmahnungen aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Rechte der Markeninhaberin durch die Verwendung der Bezeichnung Nikon für Warenangebote verletzt worden seien.

Für die Markeninhaberin sind nachfolgende Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert: Marke Nikon, Registernummer 30453263, Klasse(n) Nizza 9 (Fotografische, optische, wissenschaftliche, Film-, Vermessungs-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Kameras, insbesondere Analogkameras; Objektive für Kameras jedweder Art; elektronische und elektrotechnische Apparate und Instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten); Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild), 16 (Druckereierzeugnisse, insbesondere Handbücher für fotografische, optische und Filmapparate und -instrumente, für Kameras sowie für alle Teile der vorgenannten Waren) sowie die Marke Nikon, Registernummer 30453281, Klasse(n) Nizza 9 (Fotografische, optische, wissenschaftliche, Film-, Vermessungs-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Kameras, insbesondere Digitalkameras; Objektive für Kameras jedweder Art; elektronische und elektrotechnische Apparate und Instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten); Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild) und 16 (Druckereierzeugnisse, insbesondere Handbücher für fotografische, optische und Filmapparate und -instrumente, für Kameras sowie für alle Teile der vorgenannten Waren).

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft, Schadensersatz sowie die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung in Höhe von beispielsweise 1.531,90 €.

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Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke DropStop

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Inhaberin der Markenrechte: Schur Intellectuals A/S
Abmahnerin: Schur Pack Denmark A/S
Marke: DropStop
Kanzlei: Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner

Schur Pack Denmark A/S, welche durch die Schur Intellectuals A/S ermächtigt wurde, Rechtsverletzungen an der Marke DropStop geltend zu machen,  ließ durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner Abmahnungen aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Rechte der Markeninhaberin, durch die Verwendung der Bezeichnung DropStop als Metatag für Warenangebote, verletzt worden seien.

Die Schur Intellectuals A/S ist Inhaberin diverser registrierter Marken, wie unter anderem: Wort-/Bildmarke DropStop, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt mit der Nummer 001194406 in den Klasse(n) Nizza 06,17 und 21 registriert ist, Wort-/Bildmarke DropStop, welche ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt mit der Nummer 007448012 in den Klasse(n) Nizza 06, 08, 20 und 21 eingetragen ist und Wortmarke Drop Stop, registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 009313421 für die Klasse(n) Nizza 06 und 17.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunftserteilung, Schadensersatz sowie die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung beispielsweise nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 €.

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Aussetzung der Überlassung von Waren aufgrund Sperrvermerk beim Zoll durch die ICOS Corporation wegen Einfuhr von Plagiaten

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Rechteinhaberin: ICOS Corporation, 20th Avenue, SE 22021, WA 98021 Bothell, Vereinigte Staaten/ US

Schutzrechte: Marke

Die ICOS Corporation hatte als Rechteinhaberin von Markenrechten beim Zollamt einen allgemeinen Sperrvermerk wegen markenrechtlicher Einschränkungen mit der Maßgabe angemeldet: Hintergrund ist, dass verhindert werden soll das Nachahmungen (so genannte Plagiate) markenrechtlich geschützter Waren eingeführt werden. Besteht beim Zoll die Unsicherheit, ob es sich bei den Waren um Produktfälschungen handelt, erfolgt eine Aussetzung der Überlassung der Waren und der Rechteinhaberin bzw. deren rechtlicher Vertreter wird informiert.

In vielen Fällen erfolgt im Anschluss zunächst ein Aufforderungsschreiben, ein Einverständnis in die Vernichtung der Waren zu erteilen. Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach Art. 9 GMVO, §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

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Grenzbeschlagnahme und Aufforderung zur Vernichtung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Cialis durch die Eli Lilly and Company (“Lilly”) vertreten durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle

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Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: Eli Lilly and Company (“Lilly”)
Marke: Cialis
Rechteinhaberin: Eli Lilly and Company
Kanzlei: CMS Hasche Sigle

Die Eli Lilly and Company, welche in Deutschland über die Lilly Deutschland GmbH unter der Bezeichnung Cialis ein weltbekanntes Arzneimittel zur Bekämpfung der erektilen Dysfunktion vertreibt, forderte durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke Cialis, zum Beispiel durch die Einfuhr von Plagiaten von Cialis-Tabletten, zur Zustimmung der Vernichtung der beschlagnahmten Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der Eli Lilly and Company durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.

Die Eli Lilly and Company ist Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken, welche beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern registriert sind, wie zum Beispiel Wortmarke Cialis, Nummer der Marke 001223916, Nizzaer Klassifikation 5; Bildmarke Cialis, Nummer der Marke 002869634, Nizzaer Klassifikation 5; Bildmarke “C”, Nummer der Marke 003915071, Nizzaer Klassifikation 5; Einzelmarke als 3D (dimensionale)-Marke “C”, Nummer der Marke 006121073, Nizzaer Klassifikation 5; u. v. m..

Gefordert wurde die Abgabe einer Erklärung zur Zustimmung zur Vernichtung in der Überlassung ausgesetzter/ zurückgehaltener Arzneimittel. Ferner wurde die Erteilung von Auskunft verlangt.

Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

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Abmahung der Playboy Enterprises International Inc. durch die Rechtsanwälte Steuerberater Lichtenstein, Körner & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Marke “Häschenkopf”

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Inhaberin der Markenrechte: Playboy Enterprises International Inc.
Marke: Häschenkopf/ Playboy Häschen
Kanzlei: Rechtsanwälte Steuerberater Lichtenstein Körner & Partner

Die Playboy Enterprises International Inc. ließ durch die Rechtsanwälte Steuerberater Lichtenstein, Körner & Partner Abmahnungen aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Rechte der Markeninhaberin durch das Anbieten von Waren (z. B. Piercings), welche den Häschenkopf und/ oder das Playboy Häschen zeigen, verletzt worden seien.

Die Playboy Enterprises International Inc. ist Inhaberin diverser registrierter Marken, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert sind, wie unter anderem: Bildmarke Häschenkopf, Registernummer 791345, Klasse(n) Nizza 16; Bildmarke Häschenkopf, Registernummer 809380, Klasse(n) Nizza 29, 30, 31, 32, 33; Wortmarke PLAYBOY, Registernummer 791436, Klasse(n) Nizza 16; Wortmarke Playboy, Registernummer 856343, Klasse(n) Nizza 3; Wortmarke PLAYBOY, Registernummer 893011, Registernummer 29, 30, 31,32, 33; Wortmarke PLAYMATE, Registernummer 948573, Klasse(n) Nizza 21; Bildmarke Häschenkopf, Registernummer 963159, Klasse(n) Nizza 34; Bildmarke Häschenkopf, Registernummer 991319, Klasse(n) Nizza 3, 5; Bildmarke Playboy Häschen, Registernummer 992221, Klasse(n) Nizza 41, 43; Wort-Bildmarke PLAYBOY, Registernummer 1059259, Klasse(n) Nizza 9, u.v.m..

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Regelmäßig kann auch Auskunft, Schadensersatz sowie die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung verlangt werden.

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Abmahung der Polytech Health & Aesthetics GmbH durch die Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an der Marke “Polytech”

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Inhaberin der Markenrechte: Polytech Health & Aesthetics GmbH
Marke: Polytech
Kanzlei: Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte

Die Polytech Health & Aesthetics GmbH ließ durch die Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte eine Abmahnung mit der Behauptung aussprechen, dass die Rechte der Markeninhaberin durch das Anbieten von Produkten im Bereich der plastischen Chirurgie unter der Verwendung des Unternehmenskennzeichens bzw. der Marke Polytech verletzt worden seien.

Die Polytech Health & Aesthetics GmbH, welche im Bereich der rekonstruktiven, plastischen Chirurgie Medizinprodukte produziert und vertreibt, ist Inhaberin einer Vielzahl registrierter Markennamen unter der Bezeichnung ”POLYTECH” (und/ oder mit Zusätzen), wie zum Beispiel: Wortmarke “POLYTECH”, welche beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern unter der Markennummer 007204647 in der Nizzaer Klassifikation 1, 5, 10, 41, 42, 44 registriert ist; Wort-/Bildmarke “POLYTECH SILIMED EUROPE GmbH”, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt  unter der Nummer 003574159 in den Klasse(n) Nizza 05, 10, 41, 44 registriert ist sowie Wortmarke “POLYTECH”, welche unter der Nummer 007204647 ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Klasse(n) Nizza 01, 05, 10, 41, 42, 44 eingetragen ist.

Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Markeninhaberin verpflichtet werden soll, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von dem Gläubiger in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es ab sofort zu unterlassen, die Wortmarke und das Unternehmenskennzeichen “Polytech” gegenüber Dritten in jeglicher Form zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein. Ferner wurde umfangreich Auskunft über den Verletzungsumfang zur Art und Umfang der betriebenen Werbung sowie Auskunft darüber zu erteilen, wie hoch Umsatzerlöse generiert worden, Schadensersatz nebst die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beispielsweise nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 € (1,3 Geschäftsgebühr RVG nebst 7002 RVG Auslagenpauschale sowie 7008 RVG Umsatzsteuer, mithin beispielsweise insgesamt 1.358,86 €) verlangt.

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Abmahnung der Clarins GmbH durch die Sozität Lubberger Lehment wegen Markenrechtsverletzung an den Marken Thierry Mugler, Azzaro und Clarins

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Abmahnerin: Clarins GmbH
Markeninhaberin: Thierry Mugler S.A.S., Parfums Loris Azzaro S.A., Clarins S. A.
Marken: Thierry Mugler, Azzaro und Clarins
Kanzlei: Sozität Lubberger Lehment – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Die Clarins GmbH ließ durch die Sozität Lubberger Lehment Abmahnungen aussprechen. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass die Rechte der Markeninhaberin, durch den Vertrieb der markenrechtlich geschützten Produkte der Markeninhaberin, die erstmals außerhalb der Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sind, verletzt worden seien.

Thierry Mugler S.A.S. ist Inhaberin nachfolgender Marken, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert sind: Wort-/Bildmarke Thierry Mugler, Nummer der Marke 000188979, Klasse(n) Nizza 03, 09, 14, 18, 24, 25, 34; Wort-/Bildmarke A MEN Thierry Mugler, Nummer der Marke 000330118, Klasse(n) Nizza 03, 09, 18; Wort-/Bildmarke Thierry Mugler, Nummer der Marke 001760370, Klasse(n) Nizza 08, 16, 20, 21, 27.

Für die Parfums Loris Azzaro S.A. sind nachfolgende Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen: Wortmarke AZZARO, Registernummer 987497, Klasse(n) Nizza 3, 5; Wortmarke LORIS AZZARO, Registernummer 987498, Klasse(n) Nizza 3, 5; Bildmarke LA, Registernummer 994226, Klasse(n) Nizza 3, 5.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind für die Markeninhaberin Clarins S. A. nachfolgende Marken registriert: Wortmarke CLARINS MACHT IHR LEBEN EINFACH SCHÖNER, Registernummer 30457671, Klasse(n) Nizza 3;  Wort-Bildmarke CLARINS (Beauty Zone), Registernummer  302008034906, Klasse(n) Nizza 3,44; Wortmarke PEAU NEUVE CLARINS, Nummer der Marke 004349081, Klasse(n) Nizza 03.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich gegenüber der Abmahnerin verpflichtet werden soll, es zukünftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu unterlassen, Parfumprodukte der Marken Thierry Mugler, Azzaro und Clarins in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzuführen, dort anzubieten, zu bewerben, zu vertreiben oder dort einführen, anbieten, bewerben oder vertreiben zu lassen, wenn diese nicht von der Markeninhaberin selbst oder mit Zustimmung der Markeninhaberin im Inland, in einem der  übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. Ferner wurde umfangreich Auskunft über den Verletzungsumfang, Schadensersatz nebst die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beispielsweise nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 € (1,3 Geschäftsgebühr RVG nebst 7002 RVG Auslagenpauschale, mithin beispielsweise insgesamt 1.752,90 €) verlangt.

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Grenzbeschlagnahme und Aufforderung zur Vernichtung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke DSQUARED2 bzw. DSQUARED vertreten durch die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek

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Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: DSQUARED2 TM S.A.
Marke: DSQUARED2 bzw. DSQUARED
Rechteinhaberin: DSQUARED2 TM S.A.
Kanzlei: Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek

Die DSQUARED2 TM S.A. forderte durch die Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke DSQUARED2 bzw. DSQUARED, zum Beispiel durch die Einfuhr von Plagiaten von Bekleidungsstücken und Accessoires, zur Zustimmung der Vernichtung der beschlagnahmten Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der DSQUARED2 TM S.A. durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.

Die DSQUARED2 TM S.A. ist Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken, welche beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern registriert sind, wie zum Beispiel Bildmarke DSQUARED2 SHEE WOOD, Nummer der Marke 008142011; Bildmarke DSQUARED2 HE WOOD, Nummer der Marke 008141962; Bildmarke DSQUARED², Nummer der Marke 008133548 sowie Bildmarke DSQUARED2 NATURE ALWAYS WINS, Nummer der Marke 007541551, u. v. m..

Gefordert wurde die Abgabe einer Erklärung zur Zustimmung zur Vernichtung in der Überlassung ausgesetzter/ zurückgehaltener Ware. Ferner wurde die Erteilung von Auskunft verlangt.

Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Folgen Sie dem Link, um zu unseren Tipps und aktuellen Information zu gelangen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen bei einer Abmahnung wegen des Verstoß gegen das Markengesetz.

Abmahnung der Galaxis Showtechnik GmbH wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Galaxis

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Inhaber der Markenrechte: Alexander Buchner
Abmahnerin: Galaxis Showtechnik GmbH,
vert. d. d. Geschäftsführer Alexander Buchner, Ralph Kränzle
Marke: Galaxis

Die Galaxis Showtechnik GmbH sprach Abmahnungen aus. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch die Verwendung einer ähnlich lautenden geschäftlichen Bezeichnung die Rechte des Markeninhabers verletzt worden seien.

Alexander Buchner, welcher Geschäftsführer der Galaxis Showtechnik GmbH ist, ist Inhaber der Marke GALAXIS, welche als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30766079 in den Klasse(n) Nizza 9 (Elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller Arbeitsvorgänge, Fernsteuerungsgeräte, Fernzündungsgeräte (elektrisch), Funkfernsteuerungsgeräte, Funkfernsteuerungsgeräte zum Auslösen von pyrotechnischen Gegenständen, Fernsteuerungsgeräte zum Auslösen von pyrotechnischen Gegenständen), 13 (bengalisches Feuer, Feuerwerkskörper, Knallkörper (Petarden), Lunten für Sprengstoffe, Nebelzündsignale, Pyrophore) sowie 41 (Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung, Organisation und Durchführung von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen) eingetragen ist. Ferner ist die Wortmarke GALAXIS, welche unter der Markennummer 011383429 in der Nizzaer Klassifikation 09, 11, 13, 35, 40, 41, 42 beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern registriert ist, für Alexander Buchner eingetragen.

In Fällen von Markenrechtsverletzungen kann regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über den Verletzungsumfang sowie die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert werden.

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Abmahnung der MediaShop Holding GmbH durch Rechtsanwalt Michael Timpf wegen Markenrechtsverletzung an der Marke PEDI SPIN

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Inhaberin der Markenrechte: IDEAVILLAGE PRODUCTS CORP.
Abmahnerin: MediaShop Holding GmbH
Marke: PEDI SPIN
Kanzlei: Rechtsanwalt Michael Timpf

Durch Rechtsanwalt Michael Timpf ließ die MediaShop Holding GmbH, welche durch die Markeninhaberin IDEAVILLAGE PRODUCTS CORP. berechtigt ist, Rechtsverletzungen an der Marke PEDI SPIN für die Markeninhaberin im eigenen Namen zu verfolgen und durchzusetzen, eine Abmahnung mit der Behauptung aussprechen, dass die Rechte der Markeninhaberin durch das Anbieten des batteriebetriebenen Hornhautentferner für die Füße “Pedi Spin” auf der Handelsplattform eBay verletzt worden seien.

Die IDEAVILLAGE PRODUCTS CORP., welche die MediaShop Holding GmbH exklusiv zum Vertrieb des batteriebetriebenen Hornhautentferners für die Füße “Pedi Spin” auf allen Vertriebswegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz berechtigt hat, ist Inhaberin der Wortmarke PEDI SPIN, welche unter der Nummer der Marke 010916633 als Einzelmarke beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in der Nizzaer Klassifikation 8 registriert ist.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der MediaShop Holding GmbH verpflichtet werden soll, es künftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von beispielsweise 7.500,00 € zu unterlassen, den batteriebetriebenen Hornhautentferner für die Füße “Pedi Spin” in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unter der Bezeichnung “Pedi Spin” anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu vertreiben und/ oder die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen. Ferner wurde umfangreich Auskunft über die Verletzungshandlung sowie Schadensersatz verlangt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche blieb ausdrücklich vorbehalten.

In Fällen von Markenrechtsverletzungen kann regelmäßig die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert werden.

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Grenzbeschlagnahme und Aufforderung zur Vernichtung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke UGG bzw. UGG Boots vertreten durch die Rechtsanwälte Lippert, Stachow & Partner

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Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: Deckers Outdoor Corporation
Marke: UGG
Rechteinhaberin: Deckers Outdoor Corporation
Kanzlei: Rechtsanwälte Lippert, Stachow & Partner

Die Deckers Outdoor Corporation forderte durch die Rechtsanwälte Lippert, Stachow & Partner wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke UGG, zum Beispiel durch die Einfuhr von Plagiaten von UGG-Boots, zur Zustimmung der Vernichtung der beschlagnahmten Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der Deckers Outdoor Corporation durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.

Die Deckers Outdoor Corporation ist Inhaberin der Wortmarke UGG, welche unter der Registernummer 1167979 in der Klasse(n) Nizza 25 beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert ist. Ferner ist sie Inhaberin der Wort-/Bildmarke UGG australia, welche unter der Nummer der Marke 006335632 in den Klasse(n) Nizza 18, 25 und 35 ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist.

Gefordert wurde die Abgabe einer Erklärung zur Zustimmung zur Vernichtung in der Überlassung ausgesetzter/ zurückgehaltener Ware. Ferner wurde die Erteilung von Auskunft verlangt.

Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

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Abmahnung der Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt) durch Lutz Schroeder Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an den Marken Sheldon Cooper, Geek Nerd und Walter White

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Inhaberin der Markenrechte: Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt)
Marken: Sheldon Cooper, Geek Nerd und Walter White
Kanzlei: Lutz Schroeder Rechtsanwälte

Die Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt) ließ durch Lutz Schroeder Rechtsanwälte eine Abmahnung mit der Behauptung aussprechen, dass wegen Verkaufsangebote auf der Handelsplattform eBay unter den unrechtmäßig verwendeten Markennamen, die Rechte der Markeninhaberin verletzt worden seien.

Die Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt) ist Inhaberin nachfolgender beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierter Marken: Wortmarke Sheldon Cooper, Registernummer 302013041164, Klasse(n) Nizza 9, 21, 25; Wortmarke Geek Nerd, Registernummer 302013041166, Klasse(n) Nizza 21, 25; Wortmarke Barney Stinson, Registernummer 302013053161, Klasse(n) Nizza 9, 21, 25; Wortmarke Walter White, Registernummer 302013053707, Klasse(n) Nizza 9, 21, 25.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sich gegenüber der Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet werden soll, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt) zu zahlen, deren Höhe von der Trade Buzzer UG (haftungsbeschränkt) zu bestimmen ist und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Zeichen “Sheldon Cooper” und/ oder “Geek Nerd” und/ oder “Walter White” für markenfremde Bekleidung zu verwenden und/ oder verwenden zu lassen. Ferner wurde die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme beispielsweise nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 € (1,3 Geschäftsgebühr RVG nebst 7002 RVG Auslagenpauschale, mithin beispielsweise insgesamt 2.305,40 €) verlangt.

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Grenzbeschlagnahme und Aufforderung zur Vernichtung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Wellensteyn vertreten durch die Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft

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Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: Wellensteyn International GmbH & Co. KG
Marke: Wellensteyn
Rechteinhaber: Thomas Wuttke, geschäftsführender Gesellschafter der Wellensteyn International GmbH & Co. KG
Kanzlei: Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft

Die Wellensteyn International GmbH & Co. KG, welche ausschließlich Lizenznehmerin der Geltendmachung von Markenrechten für die Marke Wellensteyn ist und darüber hinaus über Kennzeichenrechte an der Firmenbezeichnung Wellensteyn, forderte durch die Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an der Marke Wellensteyn, zum Beispiel durch die Einfuhr von Plagiaten von Bekleidungsstücken wie Jacken, zur Zustimmung der Vernichtung der beschlagnahmten Ware auf. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte des Markeninhabers durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen verletzt worden seien.

Thomas Wuttke ist Inhaber der Wortmarke Wellensteyn, welche unter der Registernummer 30043641 beim Deutschen Patent- und Markenamt in den Klasse(n) Nizza 25, 33, 36 registriert ist. Ferner ist er Inhaber der Wortmarke Wellensteyn, welche ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30562316 in den Klasse(n) Nizza 16, 3, 9, 14, 18, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 41, 43 eingetragen ist.

Gefordert wurde die Abgabe einer Erklärung zur Zustimmung zur Vernichtung in der Überlassung ausgesetzter/ zurückgehaltener Ware. Ferner wurde die Erteilung von Auskunft verlangt.

Zudem kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben.

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Abmahnung der Dream Property GmbH durch Groenenveld & Fuhrmann Rechtsanwaltskanzlei wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Dreambox

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Inhaberin der Markenrechte: Dream Property GmbH
Marke: DREAM BOX bzw. Dreambox
Kanzlei: Groenenveld & Fuhrmann Rechtsanwaltskanzlei

Die Dream Property GmbH ließ durch die Groenenveld & Fuhrmann Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung mit der Behauptung aussprechen, dass wegen gefälschter Verkaufsangebote auf den Handelsplattformen eBay und Amazon unter dem unrechtmäßig verwendeten Markennamen Dreambox, die Rechte der Dream Property GmbH als Markeninhaberin verletzt worden seien.

Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung. Ferner wurde umfangreich Auskunft über den Verletzungsumfang, die Zustimmung zur Vernichtung, Schadensersatz, die Übernahme der Zollkosten nebst die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme verlangt.

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