Inhaberin der Markenrechte: Mattel Inc.
Marke: Mattel
Kanzlei: Rechtsanwältin Dr. Stephanie Rohlfing LL.M.
Die Mattel Inc. mahnte durch die DLA PIPER Rechtsanwältin Dr. Stephanie Rohlfing LL.M. wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke Mattel ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass durch das Anbieten von Puppenmöbeln unter Verwendung der Marke Mattel die Rechte der Markeninhaberin verletzt worden seien.
Die Wortmarke Mattel ist beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter dem Aktenzeichen 000169938 in den Klassen Nizza 3, 9, 14, 16, 25, 28,41 für die Mattel Inc. eingetragen. Ferner ist die Mattel Inc. Inhaberin der Bildmarke Mattel, welche ebenfalls beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter dem Aktenzeichen 000169920 in den Klassen Nizza 3, 9, 14, 16, 25, 28, 41 registriert ist.
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich verpflichtet werden sollte, gegenüber der Mattel Inc. bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs bzw. der rechtlichen Einheit zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbstgemachte und/ oder nicht aus dem Betrieb der Markeninhaberin stammende Puppenmöbel unter Verwendung der Gemeinschaftswortmarke „Mattel“ (000169938) zu bewerben und/ oder bewerben zu lassen, zu verkaufen und/ oder verkaufen zu lassen sowie zum Verkauf anzubieten oder anbieten zu lassen, insbesondere über die Internetplattform eBay. Ferner wurde die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung in Höhe von beispielsweise 2.305,40 € netto (1,3 Geschäftsgebühr gem. RVG nach einem Streitwert von beispielsweise 150.000,00 € zzgl. Entgelt für Post- und Telekommunikationspauschale) verlangt.
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