Inhaber der Markenrechte: SanDisk Corporation, USA
Wortmarke: SANDISK
Kanzlei: Ploum Lodder Princen
Die SanDisk Corporation, welches als weltweit führendes Unternehmen Speicherkarten und/ oder USB-Laufwerke vertreibt, fordert selbst und vertreten durch die Rechtsanwälte Ploum Lodder Princen von Händlern die Offenlegung des Vertriebsweges durch Benennung der Lieferanten der SanDisk-Produkte.
Hintergrund der Aufforderung ist die Mutmaßung, dass es sich bei den angebotenen Produkten um so genannte Grauimporte der Marke SanDisk handelt, welche nicht mit Zustimmung der Markeninhaberin in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt worden sind. Gemäß Art. 9 in Verbindung mit Art. 13 kann sich die SanDisk Corporation der Einfuhr, dem Angebot und dem in den Verkehr bringen der Markenprodukte widersetzen, wenn die Waren nicht mit ihrer Zustimmung in den Europäischen Wirtschaftsraum der EU eingeführt wurden.
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