Marken: micro SD/ micro SDHC
Aufforderung wegen Grenzbeschlagnahme durch: SD-3C LLC.
Kanzlei: Hoffmann Eitle Rechtsanwälte
Die SD-3C LLC. veranlasste auf Grundlage eines Grenzbeschlagnahmeantrags die Aussetzung der Überlassung von Waren durch den Zoll, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um Plagiate handeln könnte. Die SD-3C LLC. ist Inhaberin der Bildmarken “microSDHC” und “microSD”, welche beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in der Nizzaer Klassifikation 9 geschützt sind.
Neben der entsprechenden Information durch den Zoll wandte sich die SD-3C LLC., vertreten durch die Hoffmann Eitle Rechtsanwälte wegen Verletzung von Kennzeichenrechten an den Marken micro SD/ mirco SDHC an die Adressaten der mit den Kennzeichen versehenen Waren und forderte diese auf einer Vernichtung zuzustimmen. Hintergrund der Aufforderung war die Behauptung, dass die Kennzeichenrechte der SD-3C LLC. durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen, insbesondere Card Reader “micro SD”, verletzt worden seien.
In jedem Fall sollten Sie nicht selber reagieren, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Es kann wegen der Verletzung der geschützten Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.
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